Begriffe wie 24 Stunden-Pflege, 24h-Seniorenbetreuung, Rund-um-die-Uhr-Betreuung etc. haben sich inzwischen als branchenübliche Bezeichnungen für diese Dienstleistung etabliert. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Betreuungskräfte 24 Stunden ununterbrochen arbeiten. Hier gelten selbstverständlich gesetzliche und arbeitsrechtliche Vorgaben, die die Arbeits- /Pausenzeiten sowie die Freizeit regeln. Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Gemäß der europäischen Dienstleistungsfreiheit können EU-Bürger in anderen EU-Staaten arbeiten. Bei unseren Kooperationspartnern sind die Betreuungspersonen angestellt. Hierdurch werden Sozialabgaben und Steuern im Heimatland abgeführt. Mittels des Nachweises der A1-Bescheinigung arbeitet die Betreuerin legal bei Ihnen. Bei dieser Variante handelt es sich um das sogenannte Entsendemodell. Die Betreuerin benötigt bei Ihnen ein Zimmer mit Badnutzung sowie freie Kost.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Betreuungspartner
Christoph Gotthilf
Tel. 02182 - 88 39 89 0
Mobil 0176 - 43 52 72 47
Fax 0203 - 73 86 53 6
E-Mail ch.gotthilf@ ihr-betreuungspartner.de
In NRW für Sie da!