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Tabelle Pflegegrade

Leistungen der Pflegekasse  bei Vorliegen eines Pflegegrades

 

 

 

 

* Im Pflegegrad 1 für neu eingestufte Personen wird kein Pflegegeld ausgezahlt sondern ein Entlastungsbetrag für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung, keine Geldleistung.


** Pflegesachleistungen sind alle pflegerischen Hilfen, die zu Hause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden.

 

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr BetreuungsPartner 
Christoph Gotthilf

Tel. 02182 - 88 39 89 0
Mobil 0176 - 43 52 72 47
Fax 0203 - 73 86 53 6


E-Mail: ch.gotthilf@ ihr-betreuungspartner.de

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