* Im Pflegegrad 1 für neu eingestufte Personen wird kein Pflegegeld ausgezahlt sondern ein Entlastungsbetrag für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung, keine Geldleistung.
** Pflegesachleistungen sind alle pflegerischen Hilfen, die zu Hause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr BetreuungsPartner
Christoph Gotthilf
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