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Altenpflege Pflegekasse

Leistungen der Pflegekasse

 

Mögliche Finanzierungszuschüsse bei bestehendem Pflegegrad


Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung die Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf jährlich bis zu 2.418,00 € Verhinderungspflegegeld.

Ab Pflegegrad 2 (seit mindestens 6 Monaten) übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI)

1.612,00 €

zuzüglich maximal 50 % aus nicht in Anspruch genommenem Kurzzeitpflegegeld 
(§ 42 SGB XI)

 806,00 €
2.418,00 €

entspricht einem monatlichen Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld

 

Sie haben Fragen? 

 - Sprechen Sie gerne uns an

201,50 €

 

 

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr BetreuungsPartner 
Christoph Gotthilf

Tel. 02182 - 88 39 89 0
Mobil 0176 - 43 52 72 47
Fax 0203 - 73 86 53 6


E-Mail ch.gotthilf@ ihr-betreuungspartner.de

 

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