Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung die Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf jährlich bis zu 2.418,00 € Verhinderungspflegegeld.
Ab Pflegegrad 2 (seit mindestens 6 Monaten) übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege |
1.612,00 € |
zuzüglich maximal 50 % aus nicht in Anspruch genommenem Kurzzeitpflegegeld |
806,00 € |
entspricht einem monatlichen Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld
Sie haben Fragen? - Sprechen Sie gerne uns an |
201,50 €
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Ihr BetreuungsPartner
Christoph Gotthilf
Tel. 02182 - 88 39 89 0
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